Kinderrechte
Die 10 wichtigsten Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention fußt auf vier Grundprinzipien: dem Verbot von Diskriminierung, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Recht auf Beteiligung und dem Vorrang des Kindeswohls.
Nach der Zustimmung des Deutschen Bundestags (1989) und der Ratifikation am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention für Deutschland als einfaches Bundesrecht in Kraft getreten. Die zunächst erklärten Vorbehalte wurden 2010 zurückgenommen.
Dabei geht es in der Praxis um das Recht von Kindern, in einer sicheren Umgebung gewaltfreie Erziehung zu erfahren und ohne Diskriminierung zu leben, ihr Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, um ihr Recht auf Nahrung, medizinische Versorgung und Ausbildung sowie das Recht der Kinder, bei Entscheidungen mitzusprechen, die ihr Wohlergehen betreffen. Hier sind die zehn wichtigsten Kinderrechte aus der UN-Konvention:
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Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.
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Das Recht auf einen eigenen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
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Das Recht auf Gesundheit.
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Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
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Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
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Das Recht auf eine eigene Meinung und sich zu informieren, mitzuteilen, gehört zu werden und zu versammeln.
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Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und eine Privatsphäre.
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Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen wie Armut, Hunger und Krieg und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
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Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
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Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.