Kinderrechte

Die 10 wichtigsten Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention fußt auf vier Grundprinzipien: dem Verbot von Diskriminierung, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Recht auf Beteiligung und dem Vorrang des Kindeswohls.

Nach der Zustimmung des Deutschen Bundestags (1989) und der Ratifikation am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention für Deutschland als einfaches Bundesrecht in Kraft getreten. Die zunächst erklärten Vorbehalte wurden 2010 zurückgenommen.

Dabei geht es in der Praxis um das Recht von Kindern, in einer sicheren Umgebung gewaltfreie Erziehung zu erfahren und ohne Diskriminierung zu leben, ihr Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, um ihr Recht auf Nahrung, medizinische Versorgung und Ausbildung sowie das Recht der Kinder, bei Entscheidungen mitzusprechen, die ihr Wohlergehen betreffen. Hier sind die zehn wichtigsten Kinderrechte aus der UN-Konvention: