Ausschreibung
Präambel
Die Stiftung Mittagskinder ist Preisgeber des Hamburger Kinderschutzpreises HELDENHERZ. Sie will damit in der Öffentlichkeit nachhaltig ein Zeichen für die Kinderrechte setzen, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegt sind. Dies gilt besonders für das Recht aller Kinder auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt. Kinderrechte sind Menschenrechte. Kinderschutz gehört zu den existentiellen Aufgaben einer mitmenschlichen Gesellschaft.
Dennoch zeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ein grausames Bild: Alljährlich kommen in Deutschland mehr als 100 Kinder durch körperliche Gewalt zu Tode, mehr als 4.000 Kinder wurden allein im Jahr 2019 Opfer körperlicher Misshandlung, mehr als 15.000 Kinder erlitten sexualisierte Gewalt. Dabei zeigt die Statistik nur das sogenannte Hellfeld der Kriminalität: Viele Straftaten bleiben unentdeckt, gerade wenn die Täter, wie so oft, aus dem sozialen Nahbereich der Opfer stammen. Nicht selten sind sie ihren Peinigern als "Schutzbefohlene" ausgeliefert.
Die Stiftung Mittagskinder vergibt ihren HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis für journalistische Medienbeiträge, die unsere Gesellschaft in besonderer Weise für die umfassende Bedeutung von Kinderrechten und Kinderschutz sensibilisieren. Dies kann auch durch eine angemessene, sensible Darstellung von geschehenem Unrecht an Kindern geschehen.
I. Preiskategorien
Der HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis ist mit insgesamt EUR 20.000,00 dotiert. Er wird an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten in vier Medienkategorien vergeben und ist in den einzelnen Kategorien jeweils mit dem Betrag von EUR 5.000,00 dotiert, unabhängig davon, ob eine Einzelperson oder ein Team ausgezeichnet werden. Bei den Medienkategorien handelt es sich um:
- Fernsehen
- Hörfunk
- Online
Zur Bewerbung eingereicht werden können deutschsprachige, journalistische Beiträge mit redaktioneller Veröffentlichung im Zeitraum vom 01.07.2018 bis 31.07.2021 in einem deutschsprachigen Medium, das in der Bundesrepublik Deutschland ansässig und registriert ist.
II. Bewerbungsverfahren
Bewerbungen von Einzelpersonen und journalistischen Teams können schriftlich bis 11.08.2021 (Posteingang beim Preisgeber) eingereicht werden. Bewerbungen mit Briefpost oder per E-Mail bitte an:
Stiftung Mittagskinder
HELDENHERZ 2021
Mattentwiete 6
20457 Hamburg
E-Mail: HELDENHERZ@stiftung-mittagskinder.de
Die schriftliche Bewerbung zur Preisvergabe muss in deutscher Sprache verfasst sein und folgendes umfassen:
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Anschreiben (1 Seite DIN A4) mit persönlichen Angaben (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Postadresse, E-Mailadresse, Mobilnummer) sowie Angaben zum Zeitpunkt und Medium der Veröffentlichung. Geben Sie bitte auch die Medienkategorie des HELDENHERZ Kinderschutzpreises an, für die Sie sich bewerben. Soweit es sich um eine Teambewerbung handelt, muss ein Empfangsberechtigter mit den oben aufgeführten persönlichen Angaben benannt sein, dem das Preisgeld gegebenenfalls angewiesen wird.
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Veröffentlichter journalistischer Medienbeitrag (Wort und Bild) als Anlage in Form einer Datei oder auf einem Datenträger.
Eingangsbestätigungen werden nicht versendet. Der Preisgeber kann Teilnehmer, die die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllen oder deren Unterlagen unvollständig oder unbrauchbar sind, vom Bewerbungsverfahren ausschließen. Jeder Teilnehmer trägt selbst alle Aufwendungen im Rahmen der Bewerbung sowie der Preisvergabe. Eine Erstattung oder Übernahme von Kosten durch den Preisgeber erfolgt nicht.
Die Bedingungen für die Teilnahme umfassen neben den Ausschreibungsbedingungen alle im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Alle eingereichten Unterlagen verbleiben beim Preisgeber und werden diesem unentgeltlich überlassen.
Wer eine schriftliche Bewerbung einreicht, erklärt damit gleichzeitig die ausdrückliche Zustimmung für die unentgeltliche Nutzung des Medienbeitrags im Rahmen der Veranstaltung zur Preisverleihung. Sofern Rechte an dem zur Bewerbung eingereichten Medienbeitrag ganz oder teilweise bei Dritten liegen, so muss deren schriftliche Zustimmung für die unentgeltliche Nutzung des Medienbeitrags im Rahmen der Veranstaltung zur Preisverleihung der Bewerbung beigefügt sein.
Wer eine Bewerbung einreicht, erklärt damit gleichzeitig, dass alle Angaben in der Bewerbung und dem eingereichten Medienbeitrag wahrheitsgemäß sind. Andernfalls ist die weitere Teilnahme am Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. In der Folge kann eine Nominierung bzw. Preisvergabe widerrufen und zugesprochenes Preisgeld aberkannt werden. Bereits ausgereichtes Preisgeld muss in diesem Fall zurückgezahlt werden.
III. Preisverleihung
Eine unabhängige Jury, deren Mitglieder vom Preisgeber berufen werden, wählt aus den eingereichten Bewerbungen in jeder Kategorie einen Preisträger (m/w/d) aus und nominiert diesen für die Preisverleihung. Der Preisgeber behält sich vor, eine Vorauswahl der eingereichten Bewerbungen zu treffen. In diesem Rahmen können der Preisgeber bzw. die Jury Bewerber (m/w/d) auch zum Gespräch einladen.
Die Verleihung der Auszeichnung HELDENHERZ Hamburger Kinderschutzpreis findet im Herbst 2022 statt. Dieser Termin war ursprünglich für Herbst 2021 geplant gewesen, musste jedoch wegen der Corona-Pandemie verschoben werden. Die Preisträger stellen sich bei dieser Veranstaltung publikumsöffentlich vor.
Die für die Preisvergabe Nominierten werden durch den Preisgeber spätestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin schriftlich informiert. Die Nominierten verpflichten sich, der Stiftung Mittagskinder innerhalb von sieben Kalendertagen (Posteingang beim Preisgeber) nach Erhalt dieser Benachrichtigung schriftlich und verbindlich bekanntzugeben, dass sie den Gewinn annehmen und an der Preisverleihung persönlich teilnehmen. Andernfalls ist der Preisgeber berechtigt, die Auszeichnung an einen anderen Empfänger zu vergeben. Die Nominierten verpflichten sich, Stillschweigen über ihre Nominierung zu bewahren, bis die öffentliche Bekanntgabe im Rahmen der Veranstaltung zur Preisverleihung erfolgt.
Die Preisträger bzw. Nominierten räumen der Stiftung Mittagskinder ausdrücklich das Recht ein, alle durch die Bewerbung mitgeteilten Inhalte zur Erstellung von Dokumentationen über den Wettbewerb in unterschiedlichen Medien zu verwenden.
IV. Rechtliche Klausel
Die Teilnahmebedingungen werden durch Einsenden der Bewerbungsunterlagen an die Stiftung Mittagskinder anerkannt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb, auf Nominierung und / oder Preisvergabe besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.